Pressekontakt
Dr. Maria Panzer
Kongresspräsidentin
Christoph Jaschke
Kongresspräsident
Pressemitteilungen
Ein gelungenes erstes MAIK Update in Hamburg
Potenziale und Zukunftsperspektiven der außerklinischen Intensivversorgung im digitalen Zeitalter
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Hier finden Sie das Logo des MAIK Updates sowie ein Foto des Kongresspräsidiums. Beide Dateien dürfen nur im Kontext des MAIK Kongress verwendet werden. Beim Foto des Kongresspräsidiums bitten wir um Kennzeichnung, dass das Copyright bei der DEUTSCHENFACHPFLEGE liegt.
Akkreditierungsrichtlinien für das MAIK Update 2024
Eine Akkreditierung berechtigt zur kostenlosen Teilnahme am MAIK Update 2024. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie vor Beginn des Kongresses.
Ihren Akkreditierungswunsch schreiben Sie bitte per E-Mail an:
maik@deutschefachpflege.de oder rufen Sie uns an: Tel.: + 49 (0)800 66 80 100
Es besteht auch die Möglichkeit, sich vor Ort gegen Vorlage einer entsprechenden Legitimation (siehe re.) zu akkreditieren. Einfacher für beide Seiten ist aber eine Vorab-Akkreditierung.
Die DEUTSCHEFACHPFLEGE als Veranstalterin des MAIK Update – Strategietage außerklinische Intensivversorgung bietet Journalist*innen die Möglichkeit einer kostenlosen Akkreditierung. Diese dient ausschließlich der journalistischen Berichterstattung über den Kongress.
Wer kann akkreditiert werden?
- Mitglieder von journalistischen Redaktionen, die im Impressum ihrer Redaktion genannt werden oder den Brief einer journalistischen Redaktion vorweisen können.
- Journalist*innen, die eine regelmäßige Mitarbeit und den Auftrag zur Kongress-Berichterstattung vorlegen können.
- Journalist*innen, die namentlich gekennzeichnete journalistische Beiträge aus den letzten sechs Monaten zu Gesundheitsthemen veröffentlicht haben.
Wir bitten außerdem um eine Kopie (PDF an maik@deutschefachpflege.de) des aktuellen Presseausweises folgender Institutionen: DJV, dju, BDZV, VDZ, Freelens oder DFJV.
Korrespondent*innen aus dem Ausland bitten wir um eine schriftliche Auftragsbestätigung ihrer Redaktion und die Vorlage eines Mitgliedsausweises einer anerkannten Organisation ausländischer Pressevertreter (z.B. Verein der ausländischen Presse).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Platzgründen pro Redaktion nur zwei Mitarbeitende zulassen können. Ein Rechtsanspruch auf Akkreditierung besteht nicht. Der Veranstalter behält sich grundsätzlich vor, ein Akkreditierungsgesuch abzulehnen. Bei Ablehnung einer Akkreditierung verbleibt selbstverständlich die Möglichkeit, eine Eintrittskarte zu kaufen, um beim Kongress dabei zu sein.
Nicht akkreditiert werden Personen:
- die keine journalistische Legitimation besitzen,
- die lediglich Sendemöglichkeiten eines Offenen Kanals nutzen,
- die ausschließlich einen Weblog betreiben,
- die einen ausländischen Presseausweis vorlegen (z.B. Universal Press, USA etc.),
- die laut Impressum nicht zur Redaktion gehören (z.B. Marketing- oder Anzeigenleiter),
- mit ungültigem Presseausweis.